Regeln der Ballettschule in Grenchen von Lyudmyla Shumeyko

**1. Registrierung und Bezahlung.**

**1.1** Die Registrierung erfolgt durch das Ausfüllen und Absenden des Formulars auf der Schulwebseite und wird für ein Schuljahr (zwei Semester – Juli bis Dezember / Januar bis Juni) angenommen. (Mit dem Ausfüllen und Absenden des Anmeldeformulars erklären sich die Kunden mit der Verwendung ihrer persönlichen Daten und diesen Regeln einverstanden.) Eine Anmeldung ist während der gesamten Saison möglich und wird nach Zahlungseingang gemäß der ausgestellten Rechnung wirksam.

**1.2** Die Zahlung erfolgt entweder für ein Jahr, ein Semester oder ein Quartal und muss im Voraus geleistet werden. Die Zahlungsfrequenz wird bei der Anmeldung gewählt und kann nach Absprache mit der Verwaltung geändert werden. Bei einer Anmeldung während der laufenden Saison wird die Zahlung anteilig berechnet.

**1.3** Nach der Registrierung wird eine jährliche Gebühr in Höhe von 40 Franken erhoben. Die Rechnung wird zusammen mit der Unterrichtsgebühr ausgestellt (die jährliche Gebühr und die Zahlung für den ersten Monat des Unterrichts werden in keinem Fall zurückerstattet). Die Rechnung für die jährliche Gebühr wird zu Beginn des Kalenderjahres zusammen mit der Unterrichtsgebühr ausgestellt.

**1.4** Eine Rückerstattung des Restbetrags erfolgt nicht.

**1.5** Bei Zahlungsverzug von mehr als einem Monat wird eine Strafgebühr in Höhe von 10 Prozent des ausgestellten Rechnungsbetrags erhoben.

**1.6** Die Bezahlung umfasst auch die Schulferien und Feiertage (gemäß dem Ferienplan des Kantons Solothurn), während derer die Schule geschlossen ist.

**1.7** Schüler haben die Möglichkeit, die Registrierung während des Schuljahres zum Ende des Semesters zu beenden, jedoch muss die Kündigung mindestens drei Monate im Voraus per E-Mail erfolgen. Andere Anträge auf Kündigung können nur unter außergewöhnlichen Umständen berücksichtigt werden. Im Falle einer Kündigung mit weniger als drei Monaten Vorlaufzeit ist die volle Zahlung für das nächste Semester gemäß dem gewählten Unterrichtsplan zu leisten.

**2 Teilnahme**

**2.1** Die Schüler werden entsprechend ihrem Alter, ihrem Vorbereitungsstand und ihrer psychomotorischen Entwicklung in Gruppen eingeteilt, um einen harmonischen Fortschritt zu gewährleisten. Um Ergebnisse zu erzielen, empfehlen wir den Schülern, den Unterricht nicht ohne triftigen Grund zu verpassen.

**2.2** Es wird empfohlen, 10 Minuten vor Beginn des Unterrichts zu erscheinen, um sich entsprechend vorzubereiten.

**2.3** Für versäumte Stunden erfolgt keine Rückerstattung. Im Falle eines längeren, begründeten Fehlens aus triftigem Grund muss ein ärztliches Attest in staatlicher Form, das den Anforderungen entspricht, per E-Mail eingereicht werden, um es zu prüfen und eine entsprechende Entscheidung zu treffen.

**2.4** Versäumte Stunden können nach Absprache mit der Verwaltung und dem Lehrer mit einer entsprechenden Altersgruppe gemäß Stundenplan nachgeholt werden.

**2.5** Bei Verspätung oder Abwesenheit informieren Sie uns bitte per SMS oder E-Mail. Stellen Sie zudem sicher, dass das Kind den Unterrichtsraum betreten hat, damit der Lehrer nicht vom Unterrichtsprozess abgelenkt wird.

**2.6** Die Schüler müssen mindestens 80 % des Unterrichts im Schuljahr besuchen. Eine geringere Anwesenheit kann den Lernfortschritt verlangsamen und die Teilnahme des Schülers an Aufführungen in Frage stellen.

**2.7** Wenn weniger als drei (3) Schüler im Unterricht anwesend sind, hat der Lehrer das Recht, den Unterricht abzusagen oder eine zusätzliche Rechnung für Einzelstunden gemäß den angegebenen Tarifen zu stellen. Eine solche zusätzliche Rechnung wird am Monatsende ausgestellt.

**2.8** Jede Änderung des Kurses/der Gruppe muss im Voraus mit der Verwaltung abgesprochen werden.

**3 Krankheiten, Unfälle**

Die Schule übernimmt keine Haftung für Krankheits- und Unfallrisiken. Daher müssen die Schüler sich selbst gegen diese Risiken versichern. Es wird empfohlen, dass die Schüler eine Haftpflichtversicherung abschließen.

**4 Nutzung der Räumlichkeiten und Uniform**

**4.1** Die Schüler müssen den Unterricht in spezieller Kleidung besuchen – Trikot, Ballettstrumpfhosen, spezielle Ballettschuhe oder Socken bzw. weiche, spezielle Schuhe, die keine Spuren auf dem Ballettboden hinterlassen. Mädchen müssen ihr Haar zu einem festen Dutt binden, Jungen sollen ihre Haare ordentlich frisieren. Alle (!) Schmuckstücke und Accessoires müssen während des Unterrichts abgelegt werden. Die Ballettuniform muss sauber und unbeschädigt sein, ebenso wie die persönliche Hygiene, um die Sauberkeit des Ballettsaals zu gewährleisten.

**4.2** Eltern, Begleitpersonen und Fremde dürfen während des Unterrichts den Ballettsaal nicht betreten. Eine Ausnahme gilt für die Eltern von Kleinkindern (4 Jahre) bei Bedarf in den Anfangsphasen.

**4.3** Die Verwaltung und die Lehrer übernehmen keine Verantwortung für persönliche Gegenstände der Schüler in der Garderobe/Umkleidekabine. Liegengebliebene oder vertauschte Gegenstände in den Räumlichkeiten der Schule werden einen Monat lang aufbewahrt, danach werden sie entsorgt oder dem Roten Kreuz gespendet.

**5 Foto und Video**

**5.1** Fotos und Videos von Klassen und Aufführungen können für Werbezwecke der Schule oder für interne Zwecke verwendet werden. Die Schulverwaltung verpflichtet sich jedoch, diese auf Anfrage der betroffenen Person oder ihrer offiziellen Vertreter von der Website oder den Werbematerialien zu entfernen.

**5.2** Die Schule übernimmt keine Verantwortung für die Verbreitung von Bildern, die ohne Genehmigung der Schulverwaltung von Dritten aufgenommen wurden.

**6 Aufführungen**

Die Schüler der Schule können an Aufführungen teilnehmen, wenn sie entsprechend vorbereitet sind und den Unterricht sowie die Vorbereitungsproben regelmäßig besuchen. Die Teilnahme muss im Voraus vom Schüler oder dem offiziellen Vertreter des Kindes bestätigt werden. Sollte das Kind weniger als 80 % der Vorbereitungsproben besuchen, kann die Teilnahme an der Aufführung abgesagt werden. Falls das Kind die Vorbereitungsproben besucht, aber nicht zur Aufführung erscheint, kann eine Strafe in Höhe der monatlichen Gebühr des gewählten Tarifs erhoben werden. Ausnahmen gelten bei höherer Gewalt oder Krankheit, die durch ein ärztliches Attest in staatlicher Form bestätigt wird.

 

Ich habe die oben genannten Regeln zur Kenntnis genommen und stimme ihnen zu

Datum, Ort _______________________________________  

Nachname ______________  Unterschrift ____________________